BoekUwBuitenhuis.nl - Vakantiepark De Lochemse Berg
Ferienpark De Lochemse Berg

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Miet- und Stornierungsbedingungen

Wenn Sie bei uns buchen, gehen Sie einen Vertrag mit Rechten und Pflichten für beide Parteien mit uns ein. Sie können sich die genauen Inhalte dieses Vertrags im Dokument unten ansehen.

Unsere Bedingungen hier herunterladen:
Allgemeine Mietbedingungen Holiday Park De Lochemse Berg 2017 - Nov18.pdf

Haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu dem Park auf, bei dem Sie gebucht haben, oder senden Sie eine E-Mail an info@boekuwbuitenhuis.nl

 

Stornierungsbedingungen

Falls der Mieter aus beliebigen Gründen den vereinbarten Mietvertrag kündigt und ausdrücklich keinen Gebrauch von der Reiserücktrittsversicherung gemacht hat, ist er verpflichtet, dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung beträgt:

  • bei Stornierung mehr als drei Monate vor dem Anreisedatum 25 % des vereinbarten Preises;
  • bei Stornierung innerhalb von drei Monaten vor dem Anreisedatum 50 % des vereinbarten Preises;
  • bei Stornierung innerhalb von einem Monat vor dem Anreisedatum 90 % des vereinbarten Preises;
  • bei Stornierung innerhalb von einer Woche vor dem Anreisedatum 100 % des vereinbarten Preises.

Die Entschädigung wird nach Abzug von Buchungskosten und Reiserücktrittsversicherung anteilsmäßig zurückerstattet, falls das Objekt für denselben Zeitraum oder einen Teil desselben Zeitraums auf Empfehlung des Mieters und mit schriftlicher Einwilligung des Ferienparks De Lochemse Berg von einer dritten Partei gemietet wird.

Allgemeine Mietbedingungen Rechte und Pflichten des Vermieters

1. Der Vermieter ist erst an den Mietvertrag gebunden, nachdem er die Anzahlung erhalten hat.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt und in sauberem, ordnungsgemäßen Zustand zu überlassen.
3. Der Vermieter kann das gemietete Objekt zu jedem angemessenen Zeitpunkt besichtigen.

Rechte und Pflichten des Mieters
4. Der Mieter darf das gemietete Objekt nicht von dritten Parteien nutzen und nicht mehr Personen darin übernachten lassen, als zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurde, wenn ihm keine schriftliche Genehmigung vom Vermieter vorliegt.
5. Der Mieter nutzt das Mietobjekt auf verantwortungsvolle Weise, hält es sauber und in ordnungsgemäßem Zustand und ist dazu verpflichtet, jeglichen Schaden am Mietobjekt, an den Textilien, den Haushaltswaren oder anderen Gegenständen, der durch sein Tun oder seine Nachlässigkeit verursacht wurde, sofort zu erstatten. Das Gleiche gilt, wenn Gegenstände im Mietobjekt, die Stoffe oder die Haushaltswaren fehlen. Der Mieter ist verpflichtet, die Reinigungskosten zu zahlen, die bei der Buchung vereinbart wurden, und das Mietobjekt nach der Mietperiode in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand herauszugeben (lassen Sie kein schmutziges Geschirr herumstehen, reinigen Sie die Küche und den Kühlschrank, werfen Sie Mülltüten in den Container). Sollte die Unterkunft nicht in ordnungsgemäßem Zustand sein, können zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.
6. Haustiere sind nur gestattet, falls dies bei der Buchung vereinbart wurde. Wenn das nicht der Fall ist, können Haustiere zurückgewiesen oder Sie in eine andere Ferienunterkunft verlegt werden.
7. Rauchen ist in diesen Häusern nicht gestattet. Sollte sich herausstellen, dass der Mieter raucht, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.
8. Der Mieter darf das Mietobjekt nur als Ferienunterkunft nutzen und von dort aus keiner Arbeit nachgehen.
9. Es ist nicht gestattet, andere als die vom Vermieter bereitgestellten Geräte zum Kochen oder Putzen im Mietobjekt zu verwenden.
10. Der Mieter darf nicht ohne Laken auf den Betten schlafen.
11. Der Mieter darf andere Gäste im Park nicht mit lauter Musik oder Lärm belästigen.
12. Jugendgruppen ist der Aufenthalt in den Ferienhäusern nicht gestattet. Der Ferienpark De Lochemse Berg behält sich das Recht vor, Jugendgruppen abzuweisen oder zwangsweise auszuquartieren, wenn diese eine Belästigung verursachen.
13. Der Mieter darf seine Fahrzeuge nur auf den zugewiesenen Plätzen abstellen. Parken in den Gärten oder auf den Grasflächen ist nicht gestattet.
14. Der Mieter muss den Vermieter spätestens am Tag des Mietbeginns (vor 17:30) schriftlich oder per Telefon davon in Kenntnis setzen, falls er zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Mietzeitraums anreist.
15. In Ergänzung zu dem Obenstehenden gelten die spezifischen Bestimmungen der Parkordnung.

Allgemeines
16. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Mietobjekt und das sich darin befindliche Inventar in Übereinstimmung mit der Inventarliste unbeschädigt vorgefunden hat, falls er nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft im Mietobjekt gegenüber dem Vermieter Bericht erstattet. Wenn der Mieter den Schaden nicht zu verantworten hat, wird der Vermieter im Rahmen dessen, was ihm nach Recht und Billigkeit zugemutet werden kann, versuchen, den Schaden innerhalb von 2 Werktagen ab Berichterstattung zu beheben. Der Mieter hat kein Recht auf Rabatt, Mietminderung oder andere Formen der Entschädigung für Schäden.
17. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Schäden am Eigentum des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Belästigungen, die durch dritte Parteien verursacht werden.
18. Die Anmietung mehrerer Objekte als Gruppe ist nur dann möglich, wenn die Natur oder Struktur der Gruppe bei der Buchung bekanntgegeben wird. Das Unterlassung dieser Bekanntgabe kann zur Kündigung des Mietvertrags führen.
19. Falls das Mietobjekt unerwarteterweise nicht verfügbar sein sollte, ist der Vermieter aufgefordert, dem Mieter ein ähnliches Objekt zur Verfügung zu stellen. Die Einschätzung wird vom Vermieter vorgenommen. In diesem Fall hat der Mieter kein Recht auf Entschädigung oder Preisnachlass.

Kündigung
20. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Notwendigkeit einer Mahnung oder eines richterlichen Beschlusses die Buchung als gekündigt zu betrachten; a. falls die vollständige Mietsumme zum Zeitpunkt des Beginns des Mietzeitraums nicht bezahlt ist; b. falls eine der in Artikel 4 bis 15 niedergelegten Verpflichtungen nicht erfüllt wird.

Schadenversicherung
21. Jeder Mieter ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Buchung eine Schadenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt vom Mieter verursachte Schäden bis zur Höhe von 2500 €. Im Schadensfall ist der Gast verpflichtet, nach dem Aufenthaltszeitraum ein Anspruchsformular auszufüllen.

Zahlungsbedingungen
1. Die (An-)Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Tag der Buchung beim Ferienpark De Lochemse Berg eingegangen sein. Der vollständige Restbetrag muss 6 Wochen vor dem Tag der Ankunft beim Ferienpark De Lochemse Berg eingegangen sein.
2. Bei Buchungen innerhalb von 6 Wochen vor der Ankunft muss der Gesamtbetrag 10 Tage nach dem Tag der Buchung beim Ferienpark De Lochemse Berg eingegangen sein.
3. Bei Buchungen innerhalb von 10 Tagen vor der Ankunft, muss der Gesamtbetrag beim Check-in am Empfangstresen im Park entrichtet werden.

Stornierungsbedingungen
Falls der Mieter aus beliebigen Gründen den vereinbarten Mietvertrag kündigt und ausdrücklich keinen Gebrauch von der Reiserücktrittsversicherung gemacht hat, ist er verpflichtet, dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung beträgt: - bei Stornierung mehr als drei Monate vor dem Anreisedatum 25 % des vereinbarten Preises; - bei Stornierung innerhalb von drei Monaten vor dem Anreisedatum 50 % des vereinbarten Preises; - bei Stornierung innerhalb von einem Monat vor dem Anreisedatum 90 % des vereinbarten Preises; - bei Stornierung innerhalb von einer Woche vor dem Anreisedatum 100 % des vereinbarten Preises. Die Entschädigung wird nach Abzug von Buchungskosten und Reiserücktrittsversicherung anteilsmäßig zurückerstattet, falls das Objekt für denselben Zeitraum oder einen Teil desselben Zeitraums auf Empfehlung des Mieters und mit schriftlicher Einwilligung des Ferienparks De Lochemse Berg von einer dritten Partei gemietet wird.